« Förderinformationen
DFG startet erste Nachwuchsakademie im Bereich Neurosensorik
Termin:
30.11.2014
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Im Rahmen der ersten Nachwuchsakademie ,,Neurosensorik" soll hervorragend qualifizierten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit geboten werden, in diesem innovativen, interdisziplinären und organübergreifenden Feld ihre persönlichen Forschungsthemen zu entwickeln, mit beratender Unterstützung erfahrener Wissenschaftler ihr Forschungsvorhaben auszuarbeiten und für einen DFG-Erstantrag vorzubereiten. Insbesondere sollen ihnen Impulse zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation gegeben werden durch Diskussionen mit einschlägig ausgewiesenen nationalen und internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Nachwuchsakademie hat auch den Anspruch, die Bedeutung des interdisziplinären Austauschs erfahrbar zu machen.
Neurosensorische Erkrankungen gehören zu den chronischen Erkrankungen, von denen die meisten bislang häufig nicht adäquat und auf kausaler Grundlage behandelt werden können. Funktionsverluste beim Sehen und Hören bedeuten für die Betroffenen in einer von Kommunikation und Mobilität abhängigen Gesellschaft erhebliche Einschränkungen. Akuter Forschungsbedarf besteht in der Entwicklung eines diagnostischen Instrumentariums auf molekularer und zellulärer Ebene und neuer therapeutischer Ansätze für die breitere Anwendung als bisher. Speziell neuroprotektive und gentherapeutische Verfahren am Auge erscheinen aufgrund bisheriger Studien vielversprechend, neben stammzellbasierten Ansätzen und der Neuroprothetik. Eine stärkere Kooperation von chirurgisch und internistisch ausgerichteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Neurowissenschaftlern wie auch Biochemikern und Pharmakologen in den Neurosensorik-Fächern bei der Entwicklung neuer Therapieoptionen ist von hoher Bedeutung.
Bewerbung und Ablauf der Nachwuchsakademie:
Die Nachwuchsakademie findet vom 9. bis 13. März 2015 an der Universität Tübingen statt. Interessenten bewerben sich mit ihren bisher erbrachten wissenschaftlichen Leistungen sowie einer kurzen Skizze für ein wissenschaftliches Forschungsprojekt aus dem Bereich der regenerativen Medizin für neurosensorische Erkrankungen von Auge und Ohr.
Nachwuchsakademie Teil I:
Im Rahmen der einwöchigen Nachwuchsakademie stellen die 20 ausgewählten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ihre Projektideen vor. Eine Gruppe von nationalen und internationalen Experten referiert den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Entwicklungen im Fach Neurosensorik und steht in Arbeitskreisen zur Diskussion der Projektskizzen und für weiterführende Beratung zur Verfügung. Vorträge, Seminare, Laborbesuche und Einzelgespräche vermitteln den jungen Forscherinnen und Forschern vertiefte Einsichten in das Management von Karrieren in der Wissenschaft.
Die Hinweise und Ratschläge sollen es den jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erleichtern, am Ende der Akademiewoche eigene Projektanträge an die DFG auszuarbeiten. Des Weiteren steht die frühe interdisziplinäre Vernetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Vordergrund. In Kleingruppen wird dazu beispielhaft über interdisziplinäre Forschungsthemen diskutiert; mögliche Themen für gemeinschaftliche Forschungsprojekte sollen identifiziert und gegebenenfalls ausgearbeitet werden. Jeder Kleingruppe werden zur Unterstützung bereits im Vorfeld der Akademie Mentoren (ausgewiesene Expertinnen und Experten) zugewiesen.
Nachwuchsakademie Teil II:
Im 2. Teil der Nachwuchsakademie wird den Teilnehmenden der ersten Phase angeboten, ihre selbstständig ausgearbeiteten Projektskizzen für eine erste Finanzierung bei der DFG als Sachbeihilfe einzureichen. Die Anträge sollten zeitlich und im Gesamtumfang begrenzt sein und die Teilnehmenden in die Lage versetzen, Vorarbeiten zu erbringen, um darauf aufbauend zu einem späteren Zeitpunkt umfangreichere Anträge bei der DFG oder anderen Förderorganisationen stellen zu können. Es gilt das DFG-Merkblatt für Anträge auf Sachbeihilfen. Weitere Details werden im Rahmen der Nachwuchsakademie vorgestellt.
Der Weg zur Nachwuchsakademie:
Antragsberechtigt ist promovierter wissenschaftlicher Nachwuchs aus den Ingenieur-, Natur- und Biowissenschaften (einschließlich Medizin und Pharmazie), dessen Promotion nicht länger als sechs Jahre zurückliegt, mit Erfahrung auf dem Gebiet der Hörforschung, Sehforschung, Ophthalmologie, HNO-Heilkunde, Neurowissenschaften, Biochemie, Pharmakologie, Medizintechnik oder Mikro-Chirurgie, aber ohne bisherige Erfahrung in der Drittmitteleinwerbung. Die innovativen Projekte sollen zur Neu- und Weiterentwicklung diagnostischer und therapeutischer Konzepte (Protektion, Regeneration und Restitution) im Bereich der Seh- und Hörforschung beitragen. Das Interesse an einer Karriere im Wissenschaftssystem wird vorausgesetzt. Medizinisch-wissenschaftlicher Nachwuchs (,,clinician scientists") wird ausdrücklich zur Antragstellung ermutigt.
Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_14_60/index.html
Neurosensorische Erkrankungen gehören zu den chronischen Erkrankungen, von denen die meisten bislang häufig nicht adäquat und auf kausaler Grundlage behandelt werden können. Funktionsverluste beim Sehen und Hören bedeuten für die Betroffenen in einer von Kommunikation und Mobilität abhängigen Gesellschaft erhebliche Einschränkungen. Akuter Forschungsbedarf besteht in der Entwicklung eines diagnostischen Instrumentariums auf molekularer und zellulärer Ebene und neuer therapeutischer Ansätze für die breitere Anwendung als bisher. Speziell neuroprotektive und gentherapeutische Verfahren am Auge erscheinen aufgrund bisheriger Studien vielversprechend, neben stammzellbasierten Ansätzen und der Neuroprothetik. Eine stärkere Kooperation von chirurgisch und internistisch ausgerichteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Neurowissenschaftlern wie auch Biochemikern und Pharmakologen in den Neurosensorik-Fächern bei der Entwicklung neuer Therapieoptionen ist von hoher Bedeutung.
Bewerbung und Ablauf der Nachwuchsakademie:
Die Nachwuchsakademie findet vom 9. bis 13. März 2015 an der Universität Tübingen statt. Interessenten bewerben sich mit ihren bisher erbrachten wissenschaftlichen Leistungen sowie einer kurzen Skizze für ein wissenschaftliches Forschungsprojekt aus dem Bereich der regenerativen Medizin für neurosensorische Erkrankungen von Auge und Ohr.
Nachwuchsakademie Teil I:
Im Rahmen der einwöchigen Nachwuchsakademie stellen die 20 ausgewählten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ihre Projektideen vor. Eine Gruppe von nationalen und internationalen Experten referiert den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Entwicklungen im Fach Neurosensorik und steht in Arbeitskreisen zur Diskussion der Projektskizzen und für weiterführende Beratung zur Verfügung. Vorträge, Seminare, Laborbesuche und Einzelgespräche vermitteln den jungen Forscherinnen und Forschern vertiefte Einsichten in das Management von Karrieren in der Wissenschaft.
Die Hinweise und Ratschläge sollen es den jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erleichtern, am Ende der Akademiewoche eigene Projektanträge an die DFG auszuarbeiten. Des Weiteren steht die frühe interdisziplinäre Vernetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Vordergrund. In Kleingruppen wird dazu beispielhaft über interdisziplinäre Forschungsthemen diskutiert; mögliche Themen für gemeinschaftliche Forschungsprojekte sollen identifiziert und gegebenenfalls ausgearbeitet werden. Jeder Kleingruppe werden zur Unterstützung bereits im Vorfeld der Akademie Mentoren (ausgewiesene Expertinnen und Experten) zugewiesen.
Nachwuchsakademie Teil II:
Im 2. Teil der Nachwuchsakademie wird den Teilnehmenden der ersten Phase angeboten, ihre selbstständig ausgearbeiteten Projektskizzen für eine erste Finanzierung bei der DFG als Sachbeihilfe einzureichen. Die Anträge sollten zeitlich und im Gesamtumfang begrenzt sein und die Teilnehmenden in die Lage versetzen, Vorarbeiten zu erbringen, um darauf aufbauend zu einem späteren Zeitpunkt umfangreichere Anträge bei der DFG oder anderen Förderorganisationen stellen zu können. Es gilt das DFG-Merkblatt für Anträge auf Sachbeihilfen. Weitere Details werden im Rahmen der Nachwuchsakademie vorgestellt.
Der Weg zur Nachwuchsakademie:
Antragsberechtigt ist promovierter wissenschaftlicher Nachwuchs aus den Ingenieur-, Natur- und Biowissenschaften (einschließlich Medizin und Pharmazie), dessen Promotion nicht länger als sechs Jahre zurückliegt, mit Erfahrung auf dem Gebiet der Hörforschung, Sehforschung, Ophthalmologie, HNO-Heilkunde, Neurowissenschaften, Biochemie, Pharmakologie, Medizintechnik oder Mikro-Chirurgie, aber ohne bisherige Erfahrung in der Drittmitteleinwerbung. Die innovativen Projekte sollen zur Neu- und Weiterentwicklung diagnostischer und therapeutischer Konzepte (Protektion, Regeneration und Restitution) im Bereich der Seh- und Hörforschung beitragen. Das Interesse an einer Karriere im Wissenschaftssystem wird vorausgesetzt. Medizinisch-wissenschaftlicher Nachwuchs (,,clinician scientists") wird ausdrücklich zur Antragstellung ermutigt.
Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_14_60/index.html