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Datenschutz: selbstbestimmt in der digitalen Welt

Termin:
16.01.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gegenstand der Förderung sind wirksame und alltagstaugliche Ansätze für den Selbstdatenschutz in der digitalen Welt, um die informationelle Selbstbestimmung nachhaltig zu verbessern.

Selbstdatenschutz bezeichnet die durch die Einzelne oder den Einzelnen zum Schutz der persönlichen Daten eingesetzten Maßnahmen, für die somit auch die Verantwortlichkeiten bei der einzelnen Person liegen. Dazu gehören technische, organisatorische sowie rechtliche Maßnahmen. Sie können einerseits auf die Vermeidung der Herausgabe personenbezogener Informationen im Sinne einer Datensparsamkeit zielen. Andererseits werden Technologien wie Verschlüsselung, Anonymisierung und Pseudonymisierung eingesetzt, um sensible Informationen vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Bisherige Ansätze zum Selbstdatenschutz konnten sich noch nicht in der Breite durchsetzen, u. a. aufgrund mangelnder Alltagstauglichkeit.

Es besteht daher Forschungsbedarf hinsichtlich innovativer und alltagstauglicher Lösungsansätze, Technologien und komplementärer Maßnahmen, welche Laien auch im privaten Kontext erst befähigen, die Datenschutzrisiken besser einzuschätzen. Weitergabe und Nutzung von Daten müssen dafür verständlich und nachvollziehbar dargestellt werden und die Daten vor Zugriffen geschützt werden. Relevante Anwendungsszenarien liegen dabei u. a. in der Kommunikation via Internet und sozialer Medien sowie im eCommerce. Insbesondere die mobile Nutzung des Internets ist heute noch mit einem erhöhten Nutzungsrisiko belastet.

Im Rahmen der Förderbekanntmachung werden vorzugsweise interdisziplinäre Verbünde, in begründeten Ausnahmefällen auch Einzelvorhaben gefördert, die innovative Konzepte oder Ansätze der digitalen Selbstbestimmung und des Selbstdatenschutzes erforschen und entwickeln. Die Konzepte und Lösungen sollten in einen konkreten Anwendungsbereich eingebettet und die Akzeptanz innerhalb der adressierten Anwendergruppen dargestellt werden. Die

Vorhaben müssen mindestens eines der folgenden Schwerpunktthemen adressieren:

- Nachvollziehbarkeit verbessern: Die Möglichkeit, Datenverarbeitungsvorgänge nachzuvollziehen ist in vielen Anwendungen und Diensten nur rudimentär vorhanden. Um die Vertrauenswürdigkeit zu erhöhen und die Einflussmöglichkeiten des Einzelnen zu stärken, sollen Lösungen geschaffen werden, welche die Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Nutzerinnen und Nutzer auf einfache Art und Weise gewährleisten. Im Fokus stehen technische, organisatorische bzw. rechtliche Möglichkeiten, wie das Nachvollziehen an Dienstleister oder Einzelpersonen delegiert werden kann, um Nutzerinnen und Nutzer zu entlasten.

- Risikobewertung ermöglichen: Die Gefahren beim Einsatz von IKT lassen sich oftmals nicht direkt wahrnehmen. Daher werden der Schutzbedarf sowie die möglicherweise weitreichenden Konsequenzen der Datennutzung durch Dritte oft unterschätzt. Um den Handlungsbedarf für den Selbstdatenschutz sichtbar zu machen, sollen neue Ansätze zur besseren Einschätzung von Datenschutzrisiken auch durch Laien erforscht werden.

- Alltagstaugliche Anonymisierung und Pseudonymisierung schaffen: Bei der Nutzung von Internet-Diensten, wie z. B. Suchmaschinen, entstehen oft ungewollte Datenspuren. Durch die Entwicklung benutzerfreundlicher Anonymisierungs- und Pseudonymisierungstechniken und durch die Berücksichtigung von Grundsätzen der Datensparsamkeit sollen Datenspuren vermieden und die Möglichkeiten zur unerwünschten Bildung von Profilen eingeschränkt werden. Dabei ist zu betrachten, welche Konsequenzen sich daraus für die Geschäftsmodelle im Internet ergeben.

- Vertraulichkeit unterstützen: Um im Internet vertraulich kommunizieren zu können und sensible Informationen zu schützen, können Verschlüsselungsverfahren eingesetzt werden. Deren wirksame Anwendung erfordert u.a. die Aushandlung kryptographischer Schlüssel sowie die Anbindung an Vertrauensinfrastrukturen. Es sollen daher alltagstaugliche und breit einsetzbare Verfahren zur Unterstützung einer vertraulichen Kommunikation und Datenhaltung entwickelt werden, welche auch für Laien nutzbar sind.

Die Relevanz der Lösungskonzepte sollte sich durch die entsprechende Beteiligung von Unternehmen deutlich in der Verbundstruktur widerspiegeln. In der Technologieentwicklung sind ethische, rechtliche, sozialwissenschaftliche und wirtschaftswissenschaftliche Implikationen sowie potenzielle Entwicklungen der Netzkulturen zu berücksichtigen. Möglich sind in Einzelfällen auch Einzelvorhaben, welche auf die Erforschung wissenschaftlicher Grundlagen für spätere Anwendungen abzielen. Die skizzierten Lösungen müssen deutlich über den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik hinausgehen.

Kontakt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Dr. Katrin Gaßner
Tel. 030 31 00 78-177
E-Mail: katrin.gassner@vdivde-it.de

Weitere Informationen:
http://www.vdivde-it.de/KIS/bekanntmachungen/bm-selbstbestimmung