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Czech Science Foundation (GA?R) für deutsch-tschechische Kooperationsprojekte in 2015
Termin:
31.03.2015
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Auf Grundlage der Vereinbarung mit der Czech Science Foundation GA?R macht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland auf die Möglichkeit aufmerksam, im Jahr 2015 Sachbeihilfe-Anträge im Einzelverfahren für deutsch-tschechische Forschungsprojekte in allen Fachbereichen zu stellen.
Der Antrag auf ein deutsch-tschechisches Kooperationsprojekt sollte sowohl bei der DFG als auch bei der GA?R nach den jeweils gültigen Richtlinien eingereicht werden. Auf deutscher Seite können alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Antrag auf Sachbeihilfe stellen, die nach den Regeln der DFG antragsberechtigt sind. Bei der elektronischen Antragstellung über das Portal ,,elan" wählen Antragsteller bitte den Link ,,Sachbeihilfe" sowie den Titel der Ausschreibung: GA?R-DFG Call 2015.
Die Ausschreibungsfrist auf tschechischer Seite ist der 31. März 2015. Die DFG bittet um zeitgleiche Einreichung der Anträge bei GA?R und DFG, um die Koordinierung der getrennten Begutachtungen sowie der Entscheidungen zu erleichtern.
Es können nur solche Anträge gefördert werden, die sowohl von der GA?R als auch von der DFG nach den jeweils vorgeschriebenen Begutachtungsverfahren zur Bewilligung vorgeschlagen wurden. Für die Förderung dieser Kooperationsanträge stehen keine gesonderten DFG-Mittel zur Verfügung, die Kooperationsanträge konkurrieren mit allen anderen DFG-Anträgen im Einzelverfahren.
Deutsche Antragsteller werden gebeten, sich ausschließlich bei den unten genannten Kontaktpersonen über die Antragsmodalitäten zu informieren.
Kontakt:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Kennedyallee 40
53175 Bonn
Dr. Wilma Rethage,
Internationale Zusammenarbeit,
53170 Bonn,
Tel. +49 228 885-2494,
Wilma.Rethage@dfg.de
Marina Hesse,
Internationale Zusammenarbeit,
53170 Bonn,
Tel. +49 228 885-2585,
Marina.Hesse@dfg.de
Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_15_14/index.html
Der Antrag auf ein deutsch-tschechisches Kooperationsprojekt sollte sowohl bei der DFG als auch bei der GA?R nach den jeweils gültigen Richtlinien eingereicht werden. Auf deutscher Seite können alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Antrag auf Sachbeihilfe stellen, die nach den Regeln der DFG antragsberechtigt sind. Bei der elektronischen Antragstellung über das Portal ,,elan" wählen Antragsteller bitte den Link ,,Sachbeihilfe" sowie den Titel der Ausschreibung: GA?R-DFG Call 2015.
Die Ausschreibungsfrist auf tschechischer Seite ist der 31. März 2015. Die DFG bittet um zeitgleiche Einreichung der Anträge bei GA?R und DFG, um die Koordinierung der getrennten Begutachtungen sowie der Entscheidungen zu erleichtern.
Es können nur solche Anträge gefördert werden, die sowohl von der GA?R als auch von der DFG nach den jeweils vorgeschriebenen Begutachtungsverfahren zur Bewilligung vorgeschlagen wurden. Für die Förderung dieser Kooperationsanträge stehen keine gesonderten DFG-Mittel zur Verfügung, die Kooperationsanträge konkurrieren mit allen anderen DFG-Anträgen im Einzelverfahren.
Deutsche Antragsteller werden gebeten, sich ausschließlich bei den unten genannten Kontaktpersonen über die Antragsmodalitäten zu informieren.
Kontakt:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Kennedyallee 40
53175 Bonn
Dr. Wilma Rethage,
Internationale Zusammenarbeit,
53170 Bonn,
Tel. +49 228 885-2494,
Wilma.Rethage@dfg.de
Marina Hesse,
Internationale Zusammenarbeit,
53170 Bonn,
Tel. +49 228 885-2585,
Marina.Hesse@dfg.de
Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_15_14/index.html