Innovationsportal Sachsen-Anhalt

« Förderinformationen

BMEL: 38. Tierschutzforschungspreis

Termin:
31.05.2019
Fördergeber:
Fördergeber - Sonstige
Tierversuche dürfen grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn keine alternativen Methoden zur Verfügung stehen. Leitlinie ist das sogenannte "3R-Prinzip". Demnach sollen Tierversuche möglichst vermieden ("Replacement") oder verringert werden ("Reduction"). Müssen Versuche an Tieren stattfinden, sollen Schmerzen und Leiden der Tiere soweit wie möglich reduziert werden ("Refinement").

Neben wissenschaftlichen Arbeiten, die helfen, Tierversuche zu ersetzen und zu verringern, können auch Arbeiten eingereicht werden, die zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für Versuchstiere beitragen.
Der Preis wird seit 1980 vergeben und ist mit 25.000 Euro dotiert. Die Beurteilung der eingereichten Forschungsarbeiten und die Preisvergabe erfolgen durch ein unabhängiges Kuratorium aus fünf wissenschaftlichen Sachverständigen.
Weitere Informationen: https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_texte/TierschutzTierforschung.html?docId=12089556