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Anwender-Innovativ Forschung für die zivile Sicherheit

Termin:
30.07.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Förderrichtlinie ,,Anwender - Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" im Rahmen des Programms ,,Forschung für die zivile Sicherheit" veröffentlicht.
Das Bundesforschungsministerium unterstützt mit dieser Förderung die Innovationsfähigkeit der Anwender in der zivilen Sicherheitsforschung in Deutschland. Die Bekanntmachung soll zum Beispiel Sicherheitsdienstleistern oder auch Behörden dabei helfen, sich verstärkt an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie an der Kooperation mit Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern beteiligen zu können.

Bewerben können sich zum Beispiel Behörden und deren Forschungseinrichtungen, Einrichtungen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Kommunen, Gebietskörperschaften, Betreiber kritischer Infrastrukturen (Verkehr, Versorgung usw.), Sicherheitsdienstleister sowie vergleichbare Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft.
Gefördert werden technologieübergreifende und anwendungsorientierte Forschungsprojekte sowie vorwettbewerbliche Vorhaben, die durch Anwender initiiert und koordiniert sind. Die Stärkung ihrer Position in Forschungsprojekten ist ein wesentliches Ziel der BMBF-Förderung. Die Ergebnisse sollen den direkten Bedarfen der Verantwortlichen in der Praxis entsprechen und ihre Handlungsfähigkeiten verbessern. Dafür wird ein weites Spektrum von Aktivitäten gefördert - von der praxisorientierten Er-forschung neuer Technologien und Konzepte bis hin zur Weiterentwicklung vorhandener Lösungen für spezifische, bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche.
Die Prüfung und Demonstration der Forschungsergebnisse, etwa durch wissenschaftlich begleitete Feldversuche oder Praxistests, spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Funktionsfähigkeit und das Potenzial der Forschungsergebnisse sollen unter realistischen Einsatzbedingungen erprobt werden, ohne dass es zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Eine anschließende Produktentwicklung ist von der Förderung ausgeschlossen.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung sind insgesamt drei Einreichungsfristen vorgesehen. Projektskizzen können bis spätestens zum 30. Juli 2016 über das Internet-Portal
https://www.projekt-portal-vditz.de/bekanntmachung/Anwender-Innovativ
und in schriftlicher Form auf dem Postweg beim Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH einge-reicht werden.
Weitere Einreichungsfristen sind der 30. Januar 2017 und der 30. Juli 2017.

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1185.html