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Alexander von Humboldt-Professur
Termin:
15.04.2015
Fördergeber:
Alexander von Humboldt-Stiftung
Weltweit führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachgebiete aus dem Ausland, von denen erwartet wird, dass ihre mit Hilfe des Preises ermöglichten wissenschaftlichen Leistungen zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandortes Deutschland nachhaltig beitragen, können für eine Alexander von Humboldt-Professur nominiert werden.
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Internationalen Forschungsfonds für Deutschland finanzierte Alexander von Humboldt-Professur ermöglicht die Durchführung langfristiger zukunftsweisender Forschungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Das Preisgeld in Höhe von in der Regel 5 Millionen Euro für experimentell arbeitende bzw. 3,5 Millionen Euro für theoretisch arbeitende Wissenschaftler wird über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung gestellt.
Die Nominierung erfolgt durch deutsche Hochschulen; außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können Nominierungen gemeinsam mit deutschen Hochschulen einreichen.
Weitere Informationen:
http://www.humboldt-foundation.de/web/alexander-von-humboldt-professur.html
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Internationalen Forschungsfonds für Deutschland finanzierte Alexander von Humboldt-Professur ermöglicht die Durchführung langfristiger zukunftsweisender Forschungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Das Preisgeld in Höhe von in der Regel 5 Millionen Euro für experimentell arbeitende bzw. 3,5 Millionen Euro für theoretisch arbeitende Wissenschaftler wird über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung gestellt.
Die Nominierung erfolgt durch deutsche Hochschulen; außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können Nominierungen gemeinsam mit deutschen Hochschulen einreichen.
Weitere Informationen:
http://www.humboldt-foundation.de/web/alexander-von-humboldt-professur.html