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In vielen Berufen muss der Arbeitnehmer über ein intaktes Gesichtsfeld verfügen – vor allem bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten oder auch bei Arbeiten mit Absturzgefahr. In der Arbeitsmedizin wird das Gesichtsfeld mit der sogenannten statischen Rasterperimetrie überprüft. Dabei wird geprüft, ob alle Punkte, die vom Gerät angezeigt werden, auch erkannt werden.