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Die Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung
Projektleiter:
Burgard, Ulrich; Prof. Dr. {'user_id': 1761, '__url__': '/pl/burgard-82462', '_flavour': 'pl', 'name': 'Burgard, Ulrich; Prof. Dr.', 'relevant': False, 'structure_head_name_de': 'Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg'}
Finanzierung:
Haushalt;
Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ermöglicht in § 85 Abs. 1 BGB erstmals die Umwandlung einer Stiftung auf unbestimmte Zeit (sog. „Ewigkeitsstiftungen“) in eine Verbrauchsstiftung. Diese Neuregelung wurde allgemein sehr begrüßt, weil es zahlreiche Ewigkeitsstiftungen gibt, deren Erträge nicht mehr ausreichen, um ihren Zweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen. Das Forschungsprojekt zielt auf einen praktischen „Leitfaden“, der aufzeigen soll, wie Ewigkeitsstiftungen in Verbrauchsstiftungen umgewandelt werden können.
Kontakt

Prof. Dr. Ulrich Burgard
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Law and Economics
Universitätsplatz 2
39106
Magdeburg
Tel.:+49 391 6758452
Fax:+49 391 6711198
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