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Umsetzung der neuen Transparenzrichtlinie

Projektleiter:
Burgard, Ulrich; Prof. Dr. {'user_id': 1761, '__url__': '/pl/burgard-82462', '_flavour': 'pl', 'name': 'Burgard, Ulrich; Prof. Dr.', 'relevant': False, 'structure_head_name_de': 'Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg'}
Finanzierung:
Haushalt;
Die Beteiligungspublizität gehört zu den ältesten europäischen Regelungsgegenständen des Kapitalmarktrechts, die erste Richtlinie hierzu wurde bereits 1988 erlassen. Danach dauerte es jedoch 16 Jahre, bis diese Vorgaben moderat überarbeitet wurden. Im schnelllebigen Kapitalmarkt sind solche Reformintervalle "halbe Ewigkeiten". Im Jahr 2013 hat der europäische Gesetzgeber zur Rechtsvereinheitlichung und zur Modernisierung und Anpassung der Vorschriften der Beteiligungstransparenz an die Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt nach längerer Diskussion eine neue Richtlinie verabschiedet.
Wie jede europäische Richtlinie bedarf auch diese der Umsetzung in nationales Recht. Das Projekt begleitet den Umsetzungsprozess. Es untersucht, wie der nationale Gesetzgeber die Vorgaben des europäischen Gesetzgebers in die nationalen Regelungen der Beteiligungstransparenz überführen möchte, welche Änderungen sich dadurch in den §§ 21 ff. WpHG ergeben und unterzieht die Pläne des Gesetzgebers einer ersten Bewertung.

Anmerkungen

Schlagworte:
Beteiligungstransparenz, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten, Transparenzrichtlinie

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