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Der Schutz von Stiftungen

Projektleiter:
Burgard, Ulrich; Prof. Dr. {'user_id': 1761, '__url__': '/pl/burgard-82462', '_flavour': 'pl', 'name': 'Burgard, Ulrich; Prof. Dr.', 'relevant': False, 'structure_head_name_de': 'Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg'}
Finanzierung:
Haushalt;
Stiftungen haben keine Mitglieder. Zum Ausgleich unterliegen Stiftungen der Stiftungsaufsicht. Die Stiftungsaufsicht ist aber eine bloße Rechtsaufsicht. Sie ist personell unterbesetzt und übt ihre Aufsicht für gewöhnlich nur auf der Grundlage der Informationen aus, die ihr von den Stiftungen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem gibt es Fälle eines kollusiven Zusammenwirkens der Stiftungsaufsicht mit den Organen der Stiftung zu deren Lasten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Stiftung (insbesondere durch Klagerechte von einzelnen Organmitgliedern und anderen „Stiftungsinteressierten“) geschützt werden kann und sollte.

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