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Entlastung, Verjährung und Verjährenlassen von Schadensersatzansprüchen gegen Organmitglieder von Stiftungen und Aktiengesellschaften
Projektleiter:
Burgard, Ulrich; Prof. Dr. {'user_id': 1761, '__url__': '/pl/burgard-82462', '_flavour': 'pl', 'name': 'Burgard, Ulrich; Prof. Dr.', 'relevant': False, 'structure_head_name_de': 'Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg'}
Projektbearbeiter:
Dr. Carsten Heimann
Finanzierung:
Haushalt;
Das Forschungsprojekt geht fünf Fragen nach:
- Unter welchen Voraussetzungen ist eine Entlastung im Stiftungsrecht zulässig und wirksam?
- Was sind die Rechtsfolgen einer pflichtwidrigen Entlastung?
- Wann verjähren Ansprüche gegen Organmitglieder von Stiftungen?
- Was sind die Rechtsfolgen eines pflichtwidrigen Verjährenlassens von Ansprüchen?
- Sind diese Überlegungen auch für die Aktiengesellschaft von Bedeutung?
Anlass für dieses Forschungsprojekt sind zwei insoweit unzureichende Gerichtsurteile.
- Unter welchen Voraussetzungen ist eine Entlastung im Stiftungsrecht zulässig und wirksam?
- Was sind die Rechtsfolgen einer pflichtwidrigen Entlastung?
- Wann verjähren Ansprüche gegen Organmitglieder von Stiftungen?
- Was sind die Rechtsfolgen eines pflichtwidrigen Verjährenlassens von Ansprüchen?
- Sind diese Überlegungen auch für die Aktiengesellschaft von Bedeutung?
Anlass für dieses Forschungsprojekt sind zwei insoweit unzureichende Gerichtsurteile.
Anmerkungen
Schlagworte:
Entlastung, Organhaftung, Verjährenlassen, Verjährung
Entlastung, Organhaftung, Verjährenlassen, Verjährung
Kontakt

Prof. Dr. Ulrich Burgard
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Law and Economics
Universitätsplatz 2
39106
Magdeburg
Tel.:+49 391 6758452
Fax:+49 391 6711198
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