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Beteiligungstransparenz nach der neuen Transparenzrichtlinie
Projektleiter:
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Projektbearbeiter:
Dr. Carsten Heimann
Finanzierung:
Haushalt;
Die Beteiligungspublizität gehört zu den ältesten europäischen Regelungsgegenständen des Kapitalmarktrechts, die erste Richtlinie hierzu wurde bereits 1988 erlassen. Danach dauerte es jedoch 16 Jahre, bis diese Vorgaben moderat überarbeitet wurden. Im schnelllebigen Kapitalmarkt sind solche Reformintervalle "halbe Ewigkeiten". Die mitgliedsstaatlichen Gesetzgeber waren im Vergleich dazu wesentlich aktiver, sodass die nationalen Vorschriften zu Beteiligungstransparenz inzwischen ein wesentlich differenziertes Regime der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten beinhalten. Folge ist eine weitgehende Rechtszersplitterung innerhalb der EU. Der europäische Gesetzgeber hat im Jahr 2013 zur Rechtsvereinheitlichung und zur Modernisierung und Anpassung der Vorschriften der Beteiligungstransparenz an die Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt nach längerer Diskussion eine neue Richtlinie verabschiedet. Das Projekt untersucht, ob der europäische Gesetzgeber mit den Regelungen der neuen Richtlinie die angestrebten Ziele der stärkeren Rechtsvereinheitlichung und Modernisierung tatsächlich erreicht und welche Auswirkungen die europäischen Vorschriften auf die deutshen Regelungen zur Beteiligungstransparenz haben.
Anmerkungen
Schlagworte:
Beteiligungstransparenz, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten, Transparenzrichtlinie
Beteiligungstransparenz, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten, Transparenzrichtlinie
Kontakt

Prof. Dr. Ulrich Burgard
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Law and Economics
Universitätsplatz 2
39106
Magdeburg
Tel.:+49 391 6758452
Fax:+49 391 6711198
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