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"Mikrobielle Biofabriken für die industrielle Bioökonomie - Neuartige Plattformorganismen für innovative Produkte und nachhaltige Bioprozesse" im Rahmen der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030"

Termin:
20.08.2018
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Fokus der Maßnahme steht die Förderung von FuE-Vorhaben zur Identifizierung und Etablierung neuer, mikrobieller Biofabriken für den Einsatz in der industriellen Biotechnologie. Mithilfe innovativer FuE-Ansätze sollen Mikroorganismen identifiziert, charakterisiert und für den industriellen Einsatz als Plattformorganismen in einer Bioökonomie optimiert werden. Im Rahmen der Forschungsarbeiten soll ferner die Entwicklung von Technologien zur Durchmusterung im Hochdurchsatz, zur genetischen Erschließung und Optimierung der Mikroorganismen mithilfe molekularbiologischer Methoden und zur Kultivierung in innovativen Bioprozessen gefördert werden. Die geförderten Vorhaben können sowohl grundlagennah als auch anwendungsorientiert sein. Sie müssen das Potenzial für eine industrielle Anwendung mit einem signifikanten Mehrwert gegenüber aktuellen Lösungen besitzen. Sowohl die entwickelten Technologien als auch die im Kontext der Forschungsarbeiten zu optimierenden Mikroorganismen sollen variabel und breit in der industriellen Produktion einsetzbar sein. Die gewählten Forschungsthemen und -ansätze sollen dabei zentrale Hemmnisse aktueller biotechnologischer Verfahren adressieren und hierzu korrespondierende Lösungsansätze erarbeiten.
Die gezielte Anpassung und Optimierung bereits hinreichend erforschter und im biotechnologischen Einsatz befindlicher Mikroorganismen steht nicht im Fokus der Fördermaßnahme.
Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen der Maßnahme FuE-Ansätze gefördert werden, die mindestens einem der folgenden drei thematischen Schwerpunkte zugeordnet werden können:
a. Identifikation und Charakterisierung neuer Mikroorganismen für die industrielle Produktion,
b. Weiterentwicklung der Mikroorganismen zu neuen Plattformorganismen für den Einsatz in der industriellen Produktion,
c. Entwicklung innovativer Verfahrenskonzepte und Technologien zur Kultivierung neuer Plattformorganismen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union. Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe im Sinn von Artikel 107 Absatz 1 AEUV zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, wird verlangt, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Bioökonomie, Forschungszentrum Jülich GmbH, 52425 Jülich
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Norma Stäbler, Telefon: 0 24 61/61-9 64 07, E-Mail: n.staebler@fz-juelich.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1743.html
http://www.ptj.de