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Förderung gemeinsamer innovativer Projekte im Bereich der angewandten Forschung durch den Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds;

Termin:
15.08.2018
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ziel dieser fünften gemeinsamen Bekanntmachung ist die Förderung und Unterstützung gemeinsamer innovativer anwendungsbezogener Forschungsprojekte. Die Zuwendungen sollen es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern insbesondere auch Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ermöglichen, neue Bereiche der wissenschaftlichen Forschung zu bearbeiten, indem bilaterale Forschungskooperationen zwischen beiden Ländern auf Gebieten von beiderseitigem Interesse gefördert werden. Die dabei erzielten Forschungsergebnisse sollen in konkrete Anwendungen überführt werden. Weiteres Ziel des gemeinsamen Forschungsfonds ist die Unterstützung von wissenschaftlichen Netzwerken bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation HORIZON2020 oder aus nationalen Förderprogrammen.

Die Bekanntmachung ist offen für Forscherinnen und Forscher aller Disziplinen. Bewerberinnen und Bewerber werden aufgefordert, Projektvorschläge insbesondere in den folgenden Fachgebieten einzureichen:
- Landwirtschaft und Management natürlicher Ressourcen (inklusive Wasserressourcenmanagement, Nahrungsmittelproduktion und Lebensmittelsicherheit),
- Erneuerbare Energien,
- Materialwissenschaften und Maschinenbau,
- Gesundheitsforschung,
- Informations- und Kommunikationstechnologie,
- Stadtplanung (inklusive De-Urbanisation, Transportwesen, Verkehrsplanung und -management).

Wert gelegt wird ebenfalls auf gemeinsame Projektvorschläge, die sowohl interdisziplinär angelegt sind als auch sozio-ökonomische Aspekte der vorab genannten thematischen Schwerpunkte untersuchen.

Die deutsch-ägyptischen Forscherteams müssen aus mindestens einer deutschen und einer ägyptischen Forscherin bzw. einem Forscher bestehen, wobei der Principal Investigator (PI) auf ägyptischer Seite einer Einrichtung mit ägyptischer Rechtspersönlichkeit angehören muss.
Die auf deutscher Seite beantragte Gesamtzuwendung darf pro 24-monatiges Projekt bis zu maximal 100 000 Euro betragen (zzgl. einer Projektpauschale bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken von 20 % ).

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit beauftragt:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn

Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner sind:
Susanne Ruppert-Elias, Telefon: +49 2 28/38 21-14 87, E-Mail: Susanne.Ruppert-Elias@dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin:
Lydia Bartuli, Telefon: +49 2 28/38 21-18 28, E-Mail: Lydia.Bartuli@dlr.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1839.html